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Sonderfonds Energieeffizienz (KfW)

DefinitionSonderfonds Energieeffizienz (KfW)

Mit dem Sonderfonds Energieeffizienz werden Initial- und Detailberatungen gefördert. Diese sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung z.B. im Rahmen des Energiemanagementsystems aufzeigen. Der Sonderfonds Energieeffizienz ist eine Initiative des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Technik) und der KfW-Bankengruppe für Unternehmen aus dem Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Förderleistung des Sonderfonds Energieeffizienz

Gefördert werden im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz Initial- und Detailberatungen, welche Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzeigen sollen.

  • Initialberatung: Die Initialberatung beinhaltet eine erste Untersuchung der energetischen Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energetischer Daten und einer Betriebsbesichtigung.
  • Detailberatung: Die Detailberatung beinhaltet die detailliertere Untersuchung einzelner Bereiche, die z.B. im Rahmen der Initialberatung als große Schwachstelle identifiziert wurden oder im besonderen Interesse des Betriebsleiters/Energiebeauftragten etc. liegen. Es sollen also die Bereiche mit den größten energetischen Einsparpotenzialen zuerst analysiert werden.

Förderkriterien

Für die Inanspruchnahme der Förderung sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein.
  • Der Berater muss eine Zulassung als Energieeffizienzberater besitzen.
  • Das Vorhaben muss ausschließlich förderfähige Beratungsleistungen enthalten.
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein und
  • es muss eine Zusage der KfW für die Beratung vorliegen.

Förderumfang Initialberatung

Gefördert werden maximal zwei Beratertage, wobei der maximal förderfähige Tagessatz bei 800 EUR liegt. Die Förderung beträgt 80 % des vereinbarten Tagessatzes, also max. 640 EUR/Tag.

Zu beachten ist, dass die Beratung innerhalb von acht Wochen nach Zusage der Förderung durch die KfW erfolgen muss.

Der Zuschuss kann pro Standort nur einmal in Anspruch genommen werden.

Förderumfang Detailberatung

Gefördert werden maximal zehn Beratertage, wobei der maximal förderfähige Tagessatz bei 800 EUR liegt. Die Förderung beträgt 60 % des vereinbarten Tagessatzes, also max. 480 EUR/Tag.

Zu beachten ist, dass die Beratung innerhalb von acht Monaten nach Zusage der Förderung durch die KfW erfolgen muss.

Der Zuschuss kann pro Standort nur einmal in Anspruch genommen werden.
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