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KfW-Energieeffizienzprogramm

DefinitionKfW-Energieeffizienzprogramm

Das KfW-Energieeffizienzprogramm fördert Investitionen im In- und Ausland im Rahmen der Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“, einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige. Die Förderung erfolgt durch ein zinsverbilligtes Darlehen.

Ziel und Gegenstand

Die KfW Bankengruppe unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Es können Vorhaben im In- und Ausland gefördert werden.

Mitfinanziert werden alle Investitionsmaßnahmen in den Bereichen Haus-, Energie- und Anlagentechnik, Prozesskälte und -wärme, Mess-, Regel- und Steuerungstechnik sowie Sanierung und Neubau von Gebäuden. Zudem werden Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme gefördert, die in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparinvestition stehen.

Im Rahmen der Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“ werden zudem Energieeffizienzberatungen zu betrieblichen Energieeinsparmöglichkeiten gefördert.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz i.d.R. bis zu 2 Mrd. EUR, in Ausnahmefällen bis zu 4 Mrd. EUR beträgt,
  • Angehörige der Freien Berufe und
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.

Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

  • deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie in Deutschland tätige Angehörige der Freien Berufe,
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.

Voraussetzungen

Die Investitionen müssen wesentliche Energieeinspareffekte erzielen.

Ersatzinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 20%, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre, führen.

Bei Neuinvestitionen ist eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 15% gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen.

Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragstellung zu quantifizieren und zu bestätigen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben.

Die Kreditlaufzeit beträgt fünf Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als zehn Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden.

Quelle: Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand September 2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 21. September 2012. (http://www.foerderdatenbank.de)

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