Formen des Contractings
In der Theorie existieren verschiedene Formen des Contractings, in der Praxis jedoch noch weitaus mehr. In der Regel werden die Contracting-Formen auch vermischt und kombiniert angewendet. Nach der Norm DIN 8930-5 werden folgende Formen des Contractings unterschieden:
- Energieliefercontracting
Beim Energieliefercontracting wird die Energieversorgung seitens des Unternehmens nach extern vergeben. Es findet also ein Outsourcing der Energieversorgung statt. - Energieeinsparcontracting
Vertragsinhalt des Energieeinsparcontractings ist die Erfüllung einer Einspargarantie durch verschiedene Maßnahmen, die dem Unternehmen vom Contractor gegeben wird. - Finanzierungscontracting
Das Finanzierungscontracting hat als wesentliches Merkmal, dass die Finanzierung der Anlage vom Contractor übernommen wird, das Betreiberrisiko aber weiterhin beim Contracting-Nehmer liegt. - Betriebsführungscontracting
Im Rahmen eines Betriebsführungscontractings stehen die Energieanlagen im Eigentum des Contracting-Nehmers und wird auch von ihm finanziert. Der Contractor trägt die Verantwortung für einen störungsfreien Betrieb der Anlagen.
Entscheidet sich ein Unternehmen für ein Outsourcing, so ist dies meist mit (finanziellen) Vorteilen für das Unternehmen verbunden. Im Bereich des Energiecontractings ergeben sich diese Vorteile allerdings oftmals nur in unzureichender Höhe. Beim Energieliefercontracting ergeben sich in etwa die gleichen Investitionskosten wie bei einer Eigenrealisation. Außerdem ist ein Energiecontracting häufig durch sehr hohe spezifische Investitionen gekennzeichnet.
Eine höhere Flexibilität, die in der Regel mit Outsourcing verbunden wird, entfällt beim Energieliefercontracting gänzlich, da der Contractor durch eine lange Vertragsbindung und die Zahlung eines fixen Grundpreises versucht ist, seine Investition vollständig amortisiert zu bekommen. Allerdings begünstigen die langen Vertragslaufzeiten einen langfristig nachhaltigen Umgang mit Energie – beim Energieeinsparcontracting sogar mit dem Ziel, die Energieeffizienz stetig zu verbessern und eben Einsparungen zu generieren.
Abb. 1: Vergleich des Energieeinsparcontractings mit dem Energieliefercontracting
Anforderungen
Im Rahmen eines Contractings sind verschiedene Punkte zu beachten:
- klare Zieldefinition
- eindeutige Definition der Schnittstellen
- Einbindung von verantwortlichen und betroffenen Personenkreisen
- transparente Verträge
- Wettbewerbsbedingungen