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Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan

DefinitionAktionsplan

Die Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungenenthält enthält die Vorgabe der Senkung des Endenergieverbrauchs bis 2016 um 9 % gegenüber dem durchschnittlichen Energieverbrauch zwischen 2001 und 2005. Zur Umsetzung der EDL-Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten sollen nationale Aktionspläne ausgearbeitet werden.

Die Vorgaben dieser Richtlinie wurden in Deutschland durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umgesetzt. In § 3 Abs. 4 dieses Gesetzes heißt es: „Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2011 und bis zum 30. Juni 2014 jeweils einen Energieeffizienz-Aktionsplan vor.“

Im Juli 2011 wurde der 2. Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) herausgegeben.

Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland 2011

Die nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) aus dem Jahr 2007 müssen gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-Richtlinie) einer Evaluation unterzogen werden. Unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse sollte jeder EU-Mitgliedstaat seinen 2. Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan bis zum 30. Juni 2011 vorlegen.

Die Ergebnisse und Erkenntnisse der Evaluation des NEEAP 2007 sind in die Erarbeitung des neuen NEEAP 2011 eingeflossen. Neben der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit der Vorbereitung des 2. NEEAP betrauten Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind die weiteren inhaltlich betroffenen Bundesministerien, die Institute prognos und Fraunhoder ISI und – unterstützend – die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) an der Erarbeitung des 2. NEEAP beteiligt gewesen.

Nach Aussagen des Aktionsplans wird Deutschland das indikative Energieeinsparziel der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen erreichen. Die Richtlinie sieht für Deutschland einen Endenergieeinsparrichtwert von insgesamt neun Prozent bis zum Jahr 2016 vor (gemessen am jährlichen Durchschnittsverbrauch im Zeitraum 2001 bis 2005). Der Aktionsplan stützt sich bei seinen Aussagen zu den deutschen Fortschritten auf die Analyse von rund 90 Energieeffizienzmaßnahmen.

Ein Schwerpunkt des Aktionsplans liegt darüber hinaus auf einer Bestandsaufnahme des deutschen Marktes für Energiedienstleistungen. Dabei wird anhand einzelner Marktsegmente – zum Beispiel Contracting oder Energieaudits – der aktuelle Entwicklungsstand des Marktes sowie dessen Entwicklungspotenzial verdeutlicht. Auch Markthemmnisse, die eine weitere positive Entwicklung erschweren, werden aufgezeigt.

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