Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland 2011
Die nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) aus dem Jahr 2007 müssen gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-Richtlinie) einer Evaluation unterzogen werden. Unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse sollte jeder EU-Mitgliedstaat seinen 2. Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan bis zum 30. Juni 2011 vorlegen.
Die Ergebnisse und Erkenntnisse der Evaluation des NEEAP 2007 sind in die Erarbeitung des neuen NEEAP 2011 eingeflossen. Neben der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit der Vorbereitung des 2. NEEAP betrauten Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind die weiteren inhaltlich betroffenen Bundesministerien, die Institute prognos und Fraunhoder ISI und – unterstützend – die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) an der Erarbeitung des 2. NEEAP beteiligt gewesen.
Nach Aussagen des Aktionsplans wird Deutschland das indikative Energieeinsparziel der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen erreichen. Die Richtlinie sieht für Deutschland einen Endenergieeinsparrichtwert von insgesamt neun Prozent bis zum Jahr 2016 vor (gemessen am jährlichen Durchschnittsverbrauch im Zeitraum 2001 bis 2005). Der Aktionsplan stützt sich bei seinen Aussagen zu den deutschen Fortschritten auf die Analyse von rund 90 Energieeffizienzmaßnahmen.
Ein Schwerpunkt des Aktionsplans liegt darüber hinaus auf einer Bestandsaufnahme des deutschen Marktes für Energiedienstleistungen. Dabei wird anhand einzelner Marktsegmente – zum Beispiel Contracting oder Energieaudits – der aktuelle Entwicklungsstand des Marktes sowie dessen Entwicklungspotenzial verdeutlicht. Auch Markthemmnisse, die eine weitere positive Entwicklung erschweren, werden aufgezeigt.
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