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Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

DefinitionBundes-Immissionsschutzgesetz-(BImSchG)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das zentrale Gesetz zur Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung sowie für die Zulassung, Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Nach dem Ziel und Zweck des Gesetzes, wonach Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen sind und dem Entstehen derartiger Einwirkungen vorzubeugen ist, liegt dem BImSchG ein medienübergreifender (integrativer) Ansatz zu Grunde.

Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient das Gesetz auch der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen, sowie dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden (z. B. Störfallauswirkungen).

Vorgaben und Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Das Gesetz wurde erlassen, um Menschen, Flora und Fauna, Boden, Wasser, Luft etc. vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. So soll der Schutz vor Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und anderen Vorgängen gewährleistet werden. Darüber hinaus dient das Bundes-Immissionsschutzgesetz auch

  • der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen, sowie
  • dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden.(§ 1 BImSchG)

Um dieses Ziel zu erreichen, enthält das Gesetz Vorgaben und Anforderungen zu folgenden Bereichen:

  • Errichtung und Betrieb von (emittierenden) Anlagen
  • Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen und Erzeugnissen sowie Treibstoffen und Kraftstoffen
  • Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
  • Bau/Änderung von Straßen und Schienen
  • Regelungen zur Überwachung der Luftqualität
  • Vorschriften zur Planung von Lärmminderungen
  • Vorschriften zur räumlichen Planung
  • Störfallvorsorge

Die Umsetzung der Anforderungen aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geschieht auf Grundlage der detaillierten Anforderungen in den Durchführungsverordnungen.

In der Regel enthalten die Durchführungsverordnungen für ihre Bereiche Grenzwerte, die eingehalten werden müssen. Sofern diese nicht enthalten sind, gelten die Werte aus den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften:

  • TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft),
  • TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)
  • etc.

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