Verpflichtungen des Topmanagements in Bezug auf das Energiemanagementsystem
Das Topmanagement erhält die Aufforderung, darzulegen, wie es seiner Verpflichtung der Unterstützung des Energiemanagementsystems (EnMS) und der kontinuierlichen Verbesserung seiner Wirksamkeit nachkommen wird. Dies muss vor allem durch nachfolgende Tätigkeiten geschehen:
- Festlegung und Aufrechterhaltung der Energiepolitik des Unternehmens
- Ernennung eines Management-Beauftragten
- Zustimmung zur Bildung eines Energieteams
- Bereitstellung der notwendigen Ressourcen
- Festlegung des Anwendungsbereichs und der Grenzen des EnMS
- interne Kommunikation über die Bedeutung des EnMS
- Sicherstellung der Festlegung von strategischen und operativen Energiezielen
- Sicherstellung der Angemessenheit der Energieleistungskennzahlen (EnPI)
- Einbeziehung der energiebezogenen Leistung in die langfristigen Planungen
- Sicherstellung der regelmäßigen Messung und des regelmäßigen Berichts über die Ergebnisse des EnMS
- Durchführung von Management-Reviews
Energiemanagement
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