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Messstellenkonzept

DefinitionMessstellenkonzept

Im Messstellenkonzept hält man die Ergebnisse der Planung des Energiecontrollings und der damit verbundenen Energiedatenerfassung fest. So kann jeder zu jeder Zeit nachvollziehen, welche Messpunkte in welcher Regelmäßigkeit erfasst werden. Dieses Dokument kann wiederum Bestandteil des Energiemanagementhandbuchs werden.

Energiedatenerfassung

Im Messstellenkonzept wird geklärt, welche Aufgaben die Datenerfassung haben soll. Die Datenerfassung kann …

  • den Energieverbrauch überprüfen,
  • den Energiebedarf prognostizieren,
  • Optimierungsmöglichkeiten identifizieren,
  • die Wirkung von umgesetzten Maßnahmen kontrollieren,
  • energetische Schwerpunkte im Unternehmen erkennen und
  • die Energiekosten verursachergerecht auf Kostenstellen zuordnen.

Des Weiteren müssen folgende Fragen im Messstellenkonzept geklärt und festgehalten werden:

  • Wie soll die Energiedatenerfassung strukturiert werden?
  • Sollen die Energiedaten permanent gemessen werden?
  • In welchem Intervall sollen die Daten auf dem Server abgelegt werden?
  • Welche Kennzahlen sollen gebildet werden?
  • Wer wird die Energiedaten analysieren?
  • Wie werden die Energiedaten analysiert?
  • Sollen die Energiekosten verursachergerecht zugeordnet werden?
  • Welche Stammdaten (Schichtzeiten, Mitarbeiterzahlen, Gebäudeflächen etc.) sollen in die Auswertung einbezogen werden?
  • Wer übernimmt die Messmittelüberprüfung?

Energiecontrolling

Im Rahmen des Energiecontrollings müssen im Messstellenkonzept folgende Fragen geklärt werden:

  • Wer soll die Daten auswerten?
  • Wie sollen die Daten ausgewertet werden?
  • Wie regelmäßig sollen die Daten ausgewertet werden?
  • An wen sollen die Auswertungen weitergeleitet werden?

Für den Aufbau eines angemessenen Energiecontrollingsystems ist zuallererst die Frage zu klären, wer mit den Energiedaten arbeiten soll. Dabei gibt es die Möglichkeit, das Energiecontrolling zentral oder dezentral in das Unternehmen zu integrieren.

Sie können z.B. bestimmen, dass der Energiemanager die Daten zentral analysiert und nur an entsprechende Bereiche weiterleitet. Es kann z.B. bestimmt werden, dass der Energiemanager die Daten zentral analysiert und nur an entsprechende Bereiche weiterleitet. Dies alles muss allerdings im Messstellenkonzept, bzw. im übergeordneten Energiemanagementhandbuch festgehalten werden.