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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

DefinitionErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein Gesetz, das Regelungen zum Vorrang von Strom aus erneuerbaren Quellen beinhaltet und deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen garantiert. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 % erhöht werden, auf 50 % bis 2030, auf 65 % bis 2040 und auf 80 % bis 2050 steigen (§ 1 Abs. 2 EEG). Das EEG trat im Jahr 2000 in Kraft und löste damit das bis dahin bestehende Stromeinspeisegesetz von 1990 ab.

Inhalt des Gesetzes

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz dient den Bestrebungen der deutschen Bundesregierung, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. Durch diese Bemühungen sollen die Ziele der Bundesregierung erreicht werden, den Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch zu verdoppeln.

Zu den regenerativen Energien zählen in dem Zusammenhang:

  • Solarenergie
  • Wasserkraft
  • Windkraft onshore/offshore
  • Biomasse
  • Geothermie
  • Grubengas, Klärgas und Deponiegas

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz finden sich neben den allgemeinen Vorschriften zum Zweck des Gesetzes, dem Anwendungsbereich und den Begriffsbestimmungen auch Regelungen zum Anschluss regenerativer Erzeugungsanlagen und zur Abnahme, Übertragung und Verteilung des regenerativ erzeugten Stroms. Darüber hinaus wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt, wie die Vergütung des regenerativ erzeugten Stroms erfolgen soll und vor allem zu welchen Vergütungssätzen.

Die dadurch entstehenden Kosten werden per Ausgleichsmechanismus auf die Endverbraucher umgelegt, sodass letztendlich jeder mit seinem Strompreis auch eine sog. EEG-Umlage in Rechnung gestellt bekommt. Wie genau dieser Ausgleichsmechanismus funktioniert und welche Verpflichtungen zur Schaffung von Transparenz existieren, wird ebenfalls im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt.

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