Hintergrund
Im Jahr 2002 kam es innerhalb der Europäischen Union zum Beschluss der Richtlinie 2002/91/EG zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (auch Gebäuderichtlinie genannt), mittlerweile ersetzt durch die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Darin enthalten ist die Vorgabe einer Methode zur Berechnung der integrierten Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, sowie Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer, aber auch bestehender Gebäude (im Fall der Sanierung). Darüber hinaus enthält sie Vorgaben zur Erstellung von Energieausweisen.
In den Vorüberlegungen zu der europäischen Richtlinie wurde erkannt, dass im Bereich der Klima- und Lüftungsanlagen ein hohes Optimierungspotenzial vorhanden ist. Um dies zukünftig besser ausnutzen zu können, enthält die Richtlinie eine Verpflichtung zur regelmäßigen Inspektion solcher Anlagen.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben wurde in Deutschland das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) angepasst und um die Energieeinsparverordnung (EnEV) ergänzt.
Anforderungen an Gebäude und Gebäudetechnik
Ziel der Verordnung ist es, den Energiebedarf bei Neubauten um durchschnittlich 30 % gegenüber dem bisherigen Niveau zu senken. Das bisherige Niveau entspricht dem sog. Niedrigenergiestandard.
Die Energieeinsparverordnung spezifiziert die energetischen Anforderungen an Gebäude und die Gebäudetechnik. Dabei werden die Anforderungen unterschieden nach
- neu zu errichtenden Gebäuden und
- bestehenden Gebäuden und Anlagen.
Darüber hinaus wird unterschieden zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Bezogen auf die Anlagentechnik und die Energieausweise finden sich in der Energieeinsparverordnung ebenfalls Anforderungen, die im Fall des Neubaus bzw. der Sanierung von Gebäuden und Anlagentechnik zu beachten sind.
Energetische Mindestanforderungen
Kurz gesagt enthält die Energieeinsparverordnung die energetischen Mindestanforderungen zu folgenden Bereichen:
- Neubauten
- Modernisierung
- Umbau
- Ausbau
- Erweiterung von Bestandsgebäuden
- Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik
- Technik der Warmwasserversorgung
Neben diesen Mindestanforderungen wird auch die regelmäßige Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen vorgeschrieben.
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